Auflage
26. September 2021
... vor zwei Jahren war hier zu lesen:
Der 80-jährige
mit Sven Michaelsen im Süddeutsche-Magazin
Seit 1972 schreibt er Tagebuch,
vertraut er dem Interviewer an - doch
kein Mensch wird es je lesen dürfen;
er sei ja nicht Thomas Mann.
Klaus Staeck ist von Beruf Jurist und kennt sich im BGB aus:
mit der Auflage gemäß § 1940 BGB
übt ein Mensch Einfluss aufs Erbe nach seinem Tod aus.
Er kann zum Beispiel anordnen, daß seine Tagebücher
erst fünfzig Jahre nach seinem Tod veröffentlicht
werden dürfen - wie Thomas Mann,
oder eben n i e wie Klaus Staeck;
warum das so ist, verrät er uns nicht . . .