Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Behinderte

15. Mai 2018

 

 

B e h i n d e r t e  sollen sich nicht als Almosenempfänger fühlen.

Deswegen wurde das sog. Bundesteilhabegesetz verbessert: sie dürfen 265.- € mtl. anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Der Freibetrag beim Vermögen steigt auf 5000 € und für Bezieher von Eingliederungshilfe bis 2020 auf 50.000 €.

Das führt auch dazu, daß ererbtes Vermögen in geringerem Maße dem Zugriff des Sozialhilfeträgers unterliegt.

                      

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