Behinderte
15. Mai 2018
B e h i n d e r t e sollen sich nicht als Almosenempfänger fühlen.
Deswegen wurde das sog. Bundesteilhabegesetz verbessert: sie dürfen 265.- € mtl. anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Der Freibetrag beim Vermögen steigt auf 5000 € und für Bezieher von Eingliederungshilfe bis 2020 auf 50.000 €.
Das führt auch dazu, daß ererbtes Vermögen in geringerem Maße dem Zugriff des Sozialhilfeträgers unterliegt.