Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erbrecht in Europa

11. November 2014

 

 

Hier ein Hinweis auf eine außergewöhnlich nützliche und hilfreiche Internetseite (der europäischen Notare) zu Fragen des Erbrecht in einzelnen europäischen Ländern.

Falls gewünscht erhalten Sie die Antworten sogar in allen Sprachen.

Aber, schauen Sie selbst !

                        

Die Unterschiede im Erbrecht der EU-Staaten sind groß.

Nun sollen die Regeln einfacher werden. Eine Experten-Studie für die EU-Kommission schätzt, dass in der EU rund 450 000 Erbfälle jährlich ein „internationales Element“ haben.

Erben ist in Europa ein zunehmend kompliziertes Geschäft.

Das liegt daran, dass die Hinterlassenschaften immer internationaler werden, beim Erbrecht hingegen jeder EU-Staat bis heute auf ureigenen nationalen Regeln besteht.

Die Folgen tragen die Bürger. Sie müssen mit ihren Anwälten herausbekommen, welches Recht  für die verschiedenen Ansprüche anzuwenden und wer zuständig ist, wenn der deutsche Opa seinen Kindern in England eine Ferienwohnung auf Mallorca hinterlässt.

Jetzt immerhin sind die EU-Länder dabei, einen entscheidenden Schritt zur Vereinfachung zu tun.

Lesen Sie mehr darüber !

 

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