Erben ohne Erbschein?
10. Oktober 2013
Erben verstorbener Bank- und Sparkassenkunden können nicht dazu gezwungen werden, dem Geldinstitut einen Erbschein vorzulegen. Ein solches Dokument sei nicht notwendig, um an ein Erbe zu kommen, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Erben erhalten leichteren Zugang zu Bankkonten von Verstorbenen.
Damit stärkten die BGH-Richter Rechte der Verbraucher, die sich nun keinen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen. Dies ist auch deshalb wichtig, weil das Dokument umso teurer wird, je höher die vererbten Summen sind. "Der Erbe ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann diesen Nachweis auch in anderer Form führen." Dieser andere Nachweis kann ein Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament sein.
Die WAZ holt nun weit aus und tritt das Thema breit:
Doch, da gibt es nicht viel "Rechte zu stärken" - wie bedeutungsvoll gesagt ist; geht es doch darum, daß Bank oder Sparkasse Gewißheit brauchen, wer Erbe ist. Das ergibt sich nun mal nicht ohne weiteres aus einem vorgelegten Testament ! Wer mal geerbt hat, kann ein Lied davon singen.
Das ist auch im Interesse "des Verbrauchers", denn der will ja vor unberechtigten Auszahlungen vom Nachlaßkonto geschützt werden...