Erbe ausschlagen ? D e r Tipp !
13. Oktober 2013
Schule hat begonnen, für alle - auch die Eltern - Start in den rauhen Alltag !
Obendrein finden Sie nach Rückkehr aus dem Frankreich-Urlaub eine Nachricht des Nachlaßgerichts vom Erbe des ungeliebten Onkels in der Post. Der hatte ein bewegtes Leben (ohne viel zu bewegen...) und es nach Scheidung und Alkohol vermutlich nur zu Schulden gebracht. Aber, wer weiß...
Ausschlagen oder annehmen - ist hier die Frage aller Fragen. Alle sagen: binnen sechs Wochen muss man sich entscheiden. Muss man ? Auch die WAZ "weiß" es ! Aber sie kennt nicht den § 1944 3. Absatz 2. Alternative BGB: wer sich beim Zugang der Nachricht im Ausland aufhält, hat s e c h s Monate Zeit !
Das weiß eben nur der erfahrene Erbrechts-Praktiker.(Alter Juristen-Kalauer: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung !)
Und der weiß auch noch mehr:
Lesen Sie meinen Text "Erbausschlagung" !