Mehr Rechte für Gleichgeschlechtliche
20. Februar 2013
Das Bundesverfassungsgericht hat homosexuellen Ehepaaren mehr Rechte bei der Adoption zugestanden:
Künftig ist es Ehepartnern erlaubt, die Kinder des gleichgeschlechtlichen Partners zu adoptieren. Diese sogenannte Sukzessivadoption war bislang nur für heterosexuelle Paare erlaubt.