Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Sterbebegleitung

21. Januar 2013

 

Heute vor zwei Jahren:

Die Bundesärztekammer verabschiedete am 21. Januar 2011 neue Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung.

Sie lösten die Grundsätze vom 7. Mai 2004 ab.

Diese waren das Ergebnis einer langen und sehr ernsthaften Diskussion in der Ärzteschaft; vor allem aber das Werk des Thüringer Arztes Dr. Eggert Beleites

Pointiert rate ich manchmal, in der Patientenverfügung zu bestimmen, man wolle nach Buchstabe und Geist dieser Grundsätze behandelt werden. Dies hat nur einen Nachteil:

Die Ärzte kennen sie nicht !


Hier finden Sie eine Beurteilung der neuen Grundsätze durch Oliver Tolmein in der FAZ !

Hier können Sie die Grundsätze einsehen und downloaden ! Zudem hat die BÄK und ihre Zentrale Ethikkommission "Grundsätze für den Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis" verfaßt; auch diese können Sie hier einsehen und downloaden !

 

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