Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

... aber bitte mit Ehevertrag !

13. September 2013



Vor einem Jahr war hier zu lesen:

Heiratsmuffel ?

"Verliebt, verlobt...verrückt. Warum alles gegen die Ehe spricht und noch mehr dafür" -

ein Buch von Amelie Fried und Ehemann könnte "etwas" Klarheit schaffen.

Die bekannte Fernsehfrau heiratete nicht ohne Ehevertrag - mit wechselseitigem Unterhaltsvezicht...

Hier erfahren Sie mehr über ihre Ansichten und Einsichten !
             

Wenn Sie den Ehevertrag mit einem Erbvertrag verbinden, darf der Notar nur einmal Gebühren nehmen.

Lesen Sie hier in Kurzform, was in einem solchen  Ehe- und Erbvertrag stehen sollte.
           
                      

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