Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Mandant & Anwalt

02. November 2013

 

 

Vertrauen ist die Grundlage des Verhältnisses zwischen Anwalt und Mandant.

 

 

 

 

 

Erst das persönliche Gespräch begründet dieses Vertrauen. Daran hat sich in Jahrtausenden nichts geändert

 

 

 


 

 

 

 

Manchmal wird etwas durch die Blume gesagt - doch blumig oder nicht: Stets bleibt der Inhalt des Gesprächs für Dritte tabu. Verschwiegenheit ist Ehrensache ! 

 

 


Man darf auch mal etwas deutlicher werden, aber es geht darum, daß der Anwalt den Mandant versteht. . .

 

 

               

   . . . nicht immer stellt sich sofort ein Gleichklang her, doch schließlich muß es einen klaren Kurs geben, der gemeinsam gehalten wird. Dann steht am Ende auch der gemeinsame Erfolg !

 

                

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