Sterbehilfe ?! II
15. Juni 2012
Wittener Palliativarzt empört über das Urteil des LG Braunschweig
Dr. Matthias Thöns vom Palliativnetz Witten - zuletzt bei hartaberfair - hält das, was passiert ist, für symptomatisch:
„Dieser schreckliche Fall zeigt die Verzweiflung von Angehörigen angesichts einer Medizin, die sich nicht begrenzen kann.“ Thöns hält es für falsch, „dass man für ein natürliches Sterbenlassen eines schwerstkranken Menschen stets eine Patientenverfügung vorlegen muss“.
Richtig sei viel mehr, dass auch die sichere Darstellung des Willens aus Zeugenaussagen – der sogenannte „mutmaßliche Wille“ – das Beenden einer Intensivbehandlung rechtfertigt. Thöns:
„Beim Ausstellen eines Beatmungsgerätes entsprechend dem Willen eines Patienten handelt es sich nicht um eine strafbare Tötungshandlung, sondern um eine sogenannte legale passive Sterbehilfe. Dies hat der Bundesgerichtshof erst Mitte 2010 klar entschieden.“
Es wirft kein gutes Licht auf die beteiligten Juristen (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger), daß ein Mediziner diese Gesichtspunkte hervorheben muss...