Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Beihilfe zur Selbsttötung ?

09. Juni 2012

 

 Für Sie gelesen -  vor 1 Jahr:

Ärzte beschließen Verbot zur Sterbehilfe

Der Deutsche Ärztetag in Kiel stimmte für ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung, auch nicht bei todkranken Patienten. Der Vorstandsantrag fand nach kontroverser Debatte eine Mehrheit.

Dafür stimmten 166 Delegierte, dagegen 56, es enthielten sich 7. Mehrere Delegierte hatten sich vehement gegen ein Verbot gewandt. Nach der bisherigen Berufsordnung dürfen Ärzte das Leben des Sterbenden „nicht aktiv verkürzen“. Nun heißt es: „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“

 

Mehr als jeder vierte Delegierte (exakt 27, 5 %) mochte dem Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung nicht zustimmen. Eine beachtliche Zahl.

Und doch wird man froh sein über diese klare Position, denn die Alternative zöge eine deutliche Veränderung des ärztlichen Leitbildes nach sich.

Kleine Hilfe bei der Verwendung der (überhaupt nicht geregelten) Begriffe:

Erlaubt ist Hilfe beim oder zum Sterben (passive Sterbehilfe), verboten ist Tötung des Patienten oder Beihilfe zur Selbsttötung (aktive Sterbehilfe).

(Klares Denken und sprachliche Trennschärfe helfen durchaus !

Lesen Sie die interessante Studie über Ärzte und ihre Praxis der Sterbebegleitung !


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