In Memoriam
24. Oktober 2024
Es rührte uns an, daß dieser schöpferisch-
umtriebige Mensch
im Alter von nur 49 Jahren
sterben mußte.
Sympathisch offen hatte
er uns alle eingeweiht
und dem Schicksal
getrotzt - ohne Erfolg.
Sind Krebskranke ein Fall
für die Patientenverfügung ?
Die Frage nach einer Patientenverfügung
stellt sich bei Krebskranken meist nicht:
Wie auch Christoph Schlingensief sind
diese (meist) bis zum Tod bewußtseinsklar -
und kein Arzt muß auf einen schriftlichen
Wunsch der Behandlung zurückgreifen.
Er kann sich ja mit dem Patienten
unterhalten. Allerdings kann es
trotzdem wünschenswert sein, dieses klar
in einer Patientenverfügung zu regeln:
Eine Mandantin kam zu mir und
erklärte, sie wolle festlegen,
daß sie im Falle einer
Krebserkrankung keinerlei Bestrahlung
oder Chemotherapie erdulden müsse.
Sie gehe auf die Achtzig zu, ihre beiden Kinder
seien erwachsen und versorgt.
Sie habe ihr "Leben gelebt,
alles gesehen, gegessen, geshoppt" usw. .
Sie habe zwei Menschen, zuerst ihren Vater,
dann ihren Mann, in jahrelangen
Krebsbehandlungen (Blase, Prostata)
begleitet. Sie lehne das für sich ab - und
wolle das so festlegen.
Ich bat sie, dies einmal aufzuschreiben,
damit ich es juristisch in die "richtige Form"
bringen könne. Mein Kommentar war nämlich,
daß ich ihr sagte:
Meist wollen Krebskranke jede
Chance nutzen. Wenn das bei ihr anders
sei, wäre es von Vorteil, dies unmißverständlich
festzulegen - und verständlich zu begründen.
So geschah es dann auch !