Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Aufschieberitis ?

06. Januar 2014

 

Vorsätze zum neuen Jahr - egal, was man davon hält:

wann soll man sie sonst fassen ?

Sie neigen dazu, die Dinge aufzuschieben,

Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung ?!

Keine Angst, das Problem, das Sie so vorwurfsvoll anstarrt, meint es gar nicht persönlich - es will nur irgendwann von irgendwem gelöst werden. Es reicht, wenn Sie jemand damit beauftragen, der sich darin auskennt - und gern tut, womit Sie sich herumquälen . . .

 

 

. . . z.B. Ihren Fachanwalt für Erbrecht ! Folgen Sie dem Tipp von Passig / Lobo: Sourcen Sie out !

 

 

 

Und hier gleich noch ein paar (kostenlose) Tipps für die Umsetzung Ihrer guten Vorsätze.

Das Gute daran ist. sie taugen auch für andere Vorhaben. Viel Erfolg dabei !

                  

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