Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Zentrales Testamentsregister

01. Januar 2013


Vor einem Jahr war hier zu lesen:

Start des zentralen Testamentsregisters

Einführung eines Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer. Es ersetzt das bisherige Karteikartensystem und soll das gerichtliche Nachlassverfahren in Deutschland beschleunigen.

In das Zentrale Register, das jetzt in Betrieb genommen wird, sind die vorhandenen Daten zu überführen. Hierzu sind laut in den nächsten sechs Jahren schätzungsweise 15 Millionen Karteikarten elektronisch zu erfassen. Auch in Frankreich, den Niederlanden oder Österreich werden zentrale Testamentsregister geführt

             

             

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