Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Recht zu sterben

10. Juni 2019

Für Sie gelesen - vor neun Jahren, doch aktuell:

 

Wer darf bestimmen, ob ein Leben zu Ende gehen soll ?

 

Ein Gespräch mit der

 

Palliativmedizinerin Birgitt van Oorschot

 

über unnötiges Leiden, Misstrauen gegenüber Angehörigen und Maximaltherapie für 94-Jährige.
 

Sie hat den Schlauch irgendwann einfach durchgeschnitten:

Weil sie ihrer im Koma liegenden Mutter ein würdiges Sterben ermöglichen wollte,

hat eine Frau deren künstliche Ernährung unterbrochen.

Das Pflegeheim hatte sich geweigert, diesen Schritt zu gehen.

Vor dem Bundesgerichtshof wird der Fall nun neu verhandelt - es ist ein Grundsatzprozess zu den strafrechtlichen Fragen der passiven Sterbehilfe:

Wann darf bei unheilbar kranken, nicht mehr ansprechbaren Patienten die medizinische Behandlung abgebrochen werden ?

Lesenswertes Interview in der Süddeutschen Zeitung !

Ärgerlich allerdings auch hier die paternalistische Anmaßung

(da kann sie noch so vertrauenswürdig in die Kamera schauen !),

sie - die Ärzte - müssten als Anwälte der Patienten gegenüber den Angehörigen auftreten, denen es vielleicht "um das Grundstück" gehe...

Was hier so vollmundig und selbstgerecht ("sauber prüfen") behauptet wird, sollte mal in einem einzigen Fall konkret nachvollziehbar belegt werden !

Die Erfahrung aus meiner Praxis widerlegt nämlich dieses Vorurteil:

die Angehörigen, denen es ums Vermögen oder Erbe geht, exponieren sich nicht bei Arzt oder Krankenhaus in Fragen der Beendigung sterbensverlängernder Maßnahmen !

Fazit:


Selbst diese Ärztin "sitzt auf einem hohen Roß" - es ist das Roß des Gutmenschentums !

 

Allerdings:

 

Wir alle machen Lernprozesse durch:

gut möglich, daß die Ärztin inzwischen selbstverständlicher mit dem Thema umgeht -

neun Jahre sind eine (sehr) lange Zeit -

bei d e m  Thema sowieso !

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Gisbert Bultmann

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