Fachanwalt für Sterberecht ?
16. Dezember 2014
Lese-Tipp - nicht druckfrisch, aber richtig gut:
Paragraphen am Sterbebett
Das Sterbendürfen ist zur juristischen Kunst geworden
Früher hatten die Menschen Angst vor dem Scheintod, heute haben sie Angst vor dem Scheinleben.
Sie haben Angst davor, mit apparativer Medizin traktiert zu werden und nicht in Würde sterben zu können. Sie haben Angst davor, dass der Fortschritt der medizinischen Technik ihnen am Ende nicht zum Segen, sondern zum Fluch wird.
Das Sterbendürfen ist zu einer juristischen Kunst geworden. Am Sterbebett stehen Paragraphen und Gerichtsurteile.
Die Angst davor, am Ende des Lebens monatelang in aussichtslosem Zustand im Leben festgehalten zu werden, lässt immer mehr Menschen eine Patientenverfügung schreiben, in der sie für den Fall des Falles verlangen, Maßnahmen zu unterlassen, die nur den Todeseintritt verzögern; acht Millionen Deutsche haben eine Patientenverfügung geschrieben, manche allerdings nur mit sehr vagen Angaben.
Wer die Debatten in den Fachzeitschriften verfolgt, der mag den Eindruck gewinnen, dass die Justiz den „Sterberichter“ einführen muss und die Bundesrechtsanwaltskammer den „Fachanwalt für Sterberecht“...! "
Das Buch enthält eine Serie von Artikeln, die im Herbst 2007 in der Süddeutschen Zeitung erschienen. Dennoch aktuell.
Herausgeber und Autoren sind u.a. der Leiter des Ressort Innenpolitik Heribert Prantl, Jurist und preisgekrönter Journalist sowie Nina von Hardenberg, ebenfalls bei der Süddeutschen. Sie gehören zu den wenigen Journalisten in Deutschland, die dem Thema Selbstbestimmung am Lebensende und Patientenverfügungen in medizinischer, juristischer und philosophisch-ethischer Hinsicht gewachsen sind.
Das Buch ist auf dem Stand vor dem 1. September 2009, also bevor das Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft trat; inaktuell ist es nicht !