Beim Unterhalt, in der Scheidung oder danach, können sich Überschneidungen von Familien und Erbrecht ergeben. Im Leben der Senioren - und daher auch der erwachsenen Kinder - ist die Pflegebedüftigkeit eine solche Schnittstelle. Wenn nämlich die Kinder die Pflegekosten der Eltern zahlen sollen. Stichwort "Sandwich-Generation ". Dann tritt das Sozialamt auf den Plan. Es holt sich Leistungen von den Kindern zurück ( §§ 90, 91 BSHG ). Ob diese zahlen müssen, beurteilt sich freilich nach den Vorschriften des Unterhaltsrechts ( §§ 1603 ff BGB) Stichwort "Sozialhilfe-Regreß" An dieser Stelle überschneiden sich also drei Rechtsgebiete. Der Staat steht dann mit einem Bein in Ihrer Privatsphäre ! >>zurück<< |