Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Schnittstelle Familien- und Erbrecht

Beim Unterhalt, in der Scheidung oder danach, können sich Überschneidungen von Familien und Erbrecht ergeben.

Im Leben der Senioren - und daher auch der erwachsenen Kinder -  ist die Pflegebedüftigkeit eine solche Schnittstelle.

Wenn nämlich die Kinder  die Pflegekosten der Eltern zahlen sollen.

 

Stichwort  "Sandwich-Generation ".

 

Dann tritt  das Sozialamt  auf den Plan.

Es holt sich Leistungen von den Kindern zurück  ( §§ 90, 91 BSHG ).

 

Ob diese zahlen müssen, beurteilt sich freilich nach den Vorschriften des Unterhaltsrechts ( §§ 1603 ff BGB)

 

Stichwort  "Sozialhilfe-Regreß"

An dieser Stelle überschneiden sich also drei Rechtsgebiete.

 

Der Staat steht dann mit einem Bein in Ihrer Privatsphäre !

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