Die Rechtsprechung der Vormundschaftsgerichte wird von den Menschen oft als Eingriff in ihre Privatsphäre erlebt. Das soll nicht sein - und widerspricht dem Grundsatz der Subsidiarität. Der wiederum bedeutet: Das Vormundschaftsgericht - der Staat allgemein - hat sich aus den privaten Verhältnissen der Menschen heraushalten, wenn die Menschen selbst in der Lage sind, das Problem zu lösen. Und: von den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln ist immer dasjenige anzuwenden, das den mildesten Eingriff darstellt (Grundsatz der Verhältnis-mäßigkeit). Im folgenden werden einige Urteile und Beschlüsse vorgestellt, die das zum Inhalt haben. Mehr dazu... ! |