Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Neues Gesetz zur Patientenverfügung?

 

Zwischen Leben und Tod

An der Grenze zwischen Leben und Tod lässt sich der Patientenwille oft kaum ermitteln. Für solche Fälle haben viele Menschen eine Patientenverfügung verfasst.


Ein Gesetz soll die verbindlichen Grundlagen schaffen, wie mit dem Willen von Kranken umgegangen wird, die nicht mehr entscheiden können. Die FDP macht einen Vorstoß


Debatte über  P a t i e n t e n v e r f ü g u n  g e n

 

Der Patientenwille ist Richtschnur für Ärzte und Pflegepersonal - doch an der Grenze zwischen Leben und Tod lässt sich dieser Wille oft kaum ermitteln. Für solche Fälle haben viele Menschen eine Patientenverfügung verfasst, die vom Arzt beachtet werden muss.

Geht es nach dem FDP-Bundestagsabgeordneten Michael Kauch, bekommt dieses Dokument in Zukunft noch mehr Gewicht.

Mit demselben Ziel hatte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor anderthalb Jahren einen Gesetzentwurf zum Thema erarbeitet und dabei neben Todkran-ken auch Demenz- und Wachkoma-Patienten einbezogen.

Das ging vielen in der rot-grünen Koalition zu weit: Auf lebensverlängernde Maßnahmen dürfe nur verzichtet werden, wenn eine Krankheit "irreversibel tödlich" verlaufe. Zypries widersprach:

"Jeder Mensch, der bei Bewusstsein ist, kann eine bestimmte Behandlung ablehnen. Nichts anderes geschieht mit der Patientenverfügung, sie greift nur in dem Moment, da man sich nicht mehr äußern kann." Am Ende beschloss man, dass ein Gesetz zu einer so heiklen ethischen Frage aus der Mitte des Parlaments kommen solle.

Ein Jahr und eine Neuwahl später fühlt sich die FDP als Mitte des Parlaments.

"Wir haben einen Antrag erarbeitet, der als Basis für das Gespräch mit den anderen Fraktionen dienen soll", sagt Kauch. Wie Zypries wollen auch die Liberalen eine hohe Verbindlichkeit der Verfügungen:

"Wir wollen die Schriftform vorschreiben, weil das die Beweiskraft erhöht." Dann könne in den meis-ten Fällen darauf verzichtet werden, noch das Vormundschaftsgericht einzu-schalten.

 

Für unsinnig hält Kauch eine Pflichtberatung vor dem Abfassen des Dokuments: "Jeder soll selbst entscheiden, ob er sich mit Arzt, Anwalt, Pfarrer oder Freund bespricht." Ratsam sei es, in der Verfügung eine vertraute Person als Bevollmächtigten zu benennen, der später den eigenen Willen gegenüber den Ärzten vertreten solle. Andernfalls bestelle das Gericht einen Betreuer.

Auch die FDP will übrigens das Gesetz nicht auf tödliche Leiden beschränken.

Beachtet werden soll auch, wenn jemand im Falle eines Wachkomas keine lebensverlängernden Maßnahmen wünsche, oder wenn er bei einem Herzin-farkt keine Wiederbelebung wolle. "Es gibt Betroffene, die schon einmal wiederbelebt wurden und eine leichte Hirnschädigung erlitten.

Die wollen ausschließen, das nächste Mal mit größeren Folgeschäden zu erwachen."

Auch den religiös motivierten Patientenwillen gelte es zu beachten: "Ein Zeuge Jehovas, der bei Bewusstsein eine Bluttransfusion ablehnt, sollte auch keine erhalten, wenn er im Koma liegt, sofern er das verfügt hat", findet Kauch.

Schwerer zu beantworten sei, ob man auch bei Demenzkranken annehmen könne, dass ihr festgelegter Wille weiter Gültigkeit hat.

Wolfgang Wodarg (SPD),

der schon Zypries´ Gesetzentwurf als "Katastrophe" bezeichnet hatte, lehnt Kauchs Pläne ab.

Um den "mutmaßlichen Willen" der Patienten zu ermitteln, zögen die Ärzte auch heute deren Verfügungen heran. Eine noch höhere Verbindlichkeit der Texte aber könne fatal sein: "

Es kann ja sein, dass jemand für den Fall X nur keine Behandlung wünschte, weil es noch keine wirksame Therapie gab, als er die Verfügung schrieb."

Im übrigen sieht Wodarg die Gefahr, "dass mancher aus Bescheidenheit einen Verzicht auf langwierige Behandlungen verfügt. Weil er keine Kosten verursachen, den Angehörigen nicht zur Last fallen will". Umso wichtiger sei der Ausbau von Hospizen und Palliativmedizin: "Eine so reiche Gesellschaft sollte Menschen ermöglichen, ihr Leben in Würde zu beenden."


 WAZ vom 20.10.2006 Von Christina Wandt

 


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