Auf diesen Gebieten bin ich als Rechtsanwalt und Notar sowie als Fachanwalt für Familienrecht schwerpunktmäßig tätig. Von Februar bis Mai 2005 habe ich die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht durchlaufen - die Ernennung erfolgte im Mai 2006. In Recklinghausen gibt es bis heute erst zwei Kollegen mit diesem Titel. Ich arbeite im Erbrecht bereits seit 1988 ! Daher hätte ich den Praxisnachweis (80 Fälle in den letzten 3 Jahren) mehrfach erfüllen können ! (Die Kollegen "schäumen" immer, wenn sie dies lesen; doch hätten Sie den Mut gehabt, bereits 1997 in den Gelben Seiten als einziger Anwalt den "Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht" anzugeben? Seh´n Sie !) Meine anwaltliche Erfahrung und mein Wissen im Erbrecht reichten also weiter - zumal ich seit 1992 auch Notar bin - als die Anforderungen der Fachanwaltsordnung.  Sie reichen auch weiter als bei den "nur" Rechtsanwälten, z.B. auf dem Gebiet des Erbvertragsrechts, der Erbscheinsanträge, der Erbausschlagung usw., also der erbrechtlichen Aktivitäten, die typischerweise zu den Aufgaben des Notars gehören. Über diese Erfahrung im Entwerfen und (!) Beurkunden verfügt nur der Notar. Umgekehrt fehlt den Nur-Notaren die praktische Kenntnis, insbesondere die gerichtliche Erfahrung, von der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche der Mandanten. Notare, die auch Fachanwälte im Erbrecht sind, dürfte es in Deutschland nur in geringer Zahl - vermutlich weniger als 250 - geben. Als Notar bearbeite ich außer den o.g. Schwerpunkten das Grundstücksrecht im weitesten Sinne, außerdem - aber weitaus weniger - das Gesellschafts- und Vereinsrecht. |